Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
Ab Montag, 2. Mai, gelten an den Schulen neue Corona-Regeln:
- Absonderung: Nach der neuen Absonderungsverordnung gilt für infizierte Personen eine Absonderungspflicht von fünf Tagen, wobei in den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorgelegen haben dürfen; die Absonderung endet spätestens nach Ablauf von zehn Tagen. Eine Freitestung ist nicht mehr vorgesehen.
- Testung und Maskenpflicht: Zum 2. Mai entfallen die zweimaligen anlasslosen Testungen, die in dieser Woche übergangsweise noch auf freiwilliger Basis stattfinden. Restbestände von Tests in der Schule können auf freiwilliger Basis und in eigener Verantwortung aufgebraucht werden. Auch Masken können freiwillig weiter getragen werden.
Weitere Informationen können Sie dem anhängenden Schreiben und dem folgenden Link entnehmen: https://corona.rlp.de/de/themen/schulen-kitas/schule/